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   BGH, 15.06.1994 - 3 StR 54/94   

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https://dejure.org/1994,1469
BGH, 15.06.1994 - 3 StR 54/94 (https://dejure.org/1994,1469)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1994 - 3 StR 54/94 (https://dejure.org/1994,1469)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - 3 StR 54/94 (https://dejure.org/1994,1469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 429
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89

    Ingrid Strobl

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 3 StR 54/94
    Die Schlußfolgerungen des Landgerichts entfernen sich so sehr von einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur den Verdacht einer Haupttat, nicht aber die zur Verurteilung erforderliche Überzeugung zu begründen vermögen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 7-11 m.w.Nachw.).

    Die vom Landgericht festgestellten Beweisanzeichen tragen nicht die Annahme, daß andere oder der Angeklagte das Gemisch als Streckmittel oder schon vermischt mit Heroin "im Rahmen eines angebahnten Geschäfts oder einer laufenden Geschäftsverbindung" verkaufen wollten (vgl. BGHR StGB § 27 I Vorsatz 6).

  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 3 StR 54/94
    Die zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen bezüglich der Einfuhr von Gegenständen aus Ländern der Europäischen Union stünden dem nicht entgegen (BGHSt 34, 272, 282 ff).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 3 StR 54/94
    Zwar verbindet das unerlaubte Handeltreiben alle im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28).
  • BGH, 07.04.1983 - 1 StR 207/83

    Versuchte Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 3 StR 54/94
    Der Versuch der Beihilfe ist nicht strafbar (BGH NStZ 1983, 462).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 3 StR 54/94
    Die Schlußfolgerungen des Landgerichts entfernen sich so sehr von einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur den Verdacht einer Haupttat, nicht aber die zur Verurteilung erforderliche Überzeugung zu begründen vermögen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 7-11 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 208/01

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge);

    (2) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfaßt das Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1, 6 BtMG zwar jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln (bzw. Betäubungsmittelimitaten) zu ermöglichen oder zu fördern; erforderlich ist aber, daß Tätigkeiten erfolgen, die auf die Ermöglichung oder Förderung eines bestimmten Umsatzgeschäftes mit Betäubungsmitteln (bzw. Imitaten) zielen (BGH NStZ 1993, 444; 1994, 501, StV 1994, 429 (Beschaffen von Streckmitteln); BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 -1 StR 423/00 = NStZ 2001, 323, 324; zu § 29 Abs. 6 BtMG vgl. BGHSt 38, 58, 62).
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02

    Annahme vollendeten Handeltreibens bei ernsthaften Verhandlungen über den Ankauf

    Tätigkeiten, die einem späteren, aber noch nicht konkretisierten Rauschgiftgeschäft dienen sollten, wurden als Vorbereitungshandlungen qualifiziert; so die Darlehensgewährung für künftige Geschäfte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22), die Präparierung eines Fahrzeugs für Schmuggelfahrten (BGH NStZ 2001, 323) und der Transport von Streckmitteln (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 43).
  • FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 3180/98

    Haftung: - Umfang der Gehilfenhaftung

    Einzelheiten der Tat braucht der Gehilfe nicht zu kennen, es genügt, wenn er die wesentlichen Merkmale des vom Täter verwirklichten Tuns erkennt (BFH-Urteil vom 30.12.1998, VII B 160/98, a. a. O; BGH-Urteil vom 12.07.2000, 1 StR 269/00, wistra 2000, 382 und juris; vom 18.04.1996, 1 StR 14/06, BGHSt 42, 135; vom 15.06.1994 3 StR 54/94, juris; Cramer, a. a. O, § 27 Rn. 19).
  • BGH, 10.11.2004 - 5 StR 356/04

    Beihilfe (Voraussetzung der Feststellung einer Haupttat; Beweiswürdigung);

    Der Versuch der Beihilfe ist nicht strafbar (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 43; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 27 Rdn. 3, 10).
  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3470/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von

    Einzelheiten der Tat braucht der Gehilfe nicht zu kennen, es genügt, wenn er die wesentlichen Merkmale des vom Täter verwirklichten Tuns erkennt (BFH vom 30.12.1998, VII B 160/98, a.a.O.; BGH vom 12.07.2000, 1 StR 269/00, juris Dokument Nr. KORE570522000; vom 18.04.1996, 1 StR 14/96; BGHSt 42, 135; vom 15.06.1994 3 StR 54/94, juris Dokument Nr. KORE509979400; Cramer, a.a.O., § 27 Rn 19).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2003 - 5 K 1985/02

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Einzelheiten der Tat braucht der Gehilfe nicht zu kennen, es genügt, wenn er die wesentlichen Merkmale des vom Täter verwirklichten Tuns erkennt (BFH-Urteil vom 30. Dezember 1998, VII B 160/98, a.a.O.; BGH-Urteile vom 12.Juli 2000, 1 StR 269/00, wistra 2000, 382 ; vom 18. April 1996, 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135 und vom 15. Juni 1994, 3 StR 54/94, dokumentiert in juris; Cramer, a.a.O., § 27 Rn 19).
  • OLG Hamm, 05.01.2005 - 4 Ss 463/04

    Geldwäsche; Feststellungen; Vortat; Verstoß gegen das BtM-Gesetz; Beihilfe;

    Der Umstand, dass, wie hier, ein Täter bisher Heroin zum Verkauf mit einem Paracetamol/Koffeingemisch gestreckt hat und er es voraussichtlich wieder tun wird, lässt zwar den Schluss zu, dass das vom Angeklagten verwahrte Gemisch letztlich zum unerlaubten Heroinhandel bestimmt ist, eine konkrete Haupttat ist damit jedoch noch nicht festgestellt, so dass der Tatbestand der Beihilfe - der Versuch der Beihilfe ist nicht strafbar - nach den bislang vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen nicht verwirklicht ist (vgl. BGH a.a.O., StV 1995, 524 und StV 1994, 429).
  • BGH, 15.03.1995 - 2 StR 15/95

    Rauschgifthandel - Beginn des Handeltreibens - Kaufverhandlungen

  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von

  • BGH, 13.05.1998 - 2 StR 491/97

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

  • FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 2864/98

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung;

  • KG, 23.06.2011 - 1 Ss 232/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln:

  • BGH, 06.04.1995 - 5 StR 72/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmitteltransport - Streckmittel

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